„Ich war doch nur kurz zu spät.“ Ein Satz, den man täglich hört. Und der juristisch fast immer falsch verstanden wird. Denn im Arbeitsrecht gilt: Nicht die Dauer entscheidet. Sondern das Verhalten.
Und genau deshalb können aus wenigen Minuten plötzlich echte arbeitsrechtliche Risiken werden.
Pünktlichkeit ist keine Höflichkeit. Sie ist eine arbeitsvertragliche Pflicht. Wer zu spät kommt, verletzt diese Pflicht – unabhängig davon, ob es sich um 2 Minuten oder 20 Minuten handelt. Damit beginnt bereits die juristische Bewertung.
Eine einmalige Verspätung führt in der Regel nicht zur Kündigung. Das wäre unverhältnismäßig. Aber genau hier liegt der Denkfehler: Die einzelne Verspätung ist oft nicht das Problem – sie ist der Ausgangspunkt.
Denn Arbeitsrecht funktioniert in Stufen: Pflichtverletzung → Abmahnung → Wiederholung → Kündigung
Und diese Kette beginnt häufig mit etwas, das zunächst harmlos wirkt.
Die Abmahnung ist kein bloßer Hinweis. Sie ist ein juristisches Instrument mit klarer Funktion:
Genau deshalb verlangen die Gerichte vor einer verhaltensbedingten Kündigung regelmäßig eine Abmahnung. Ab diesem Moment ändert sich die Situation vollständig: Was vorher ein einmaliger Vorfall war, wird zu einem wiederholbaren Risiko.
Der entscheidende Punkt ist nicht die erste Verspätung. Sondern die zweite. Oder die dritte. Oder die Verspätung trotz Abmahnung.
Gerichte gehen davon aus: Wer trotz klarer Abmahnung weiterhin unpünktlich ist, zeigt, dass er sein Verhalten nicht ändern will. Und genau das kann eine Kündigung rechtfertigen.
In besonderen Konstellationen kann es noch weiter gehen. Eine Abmahnung ist nicht zwingend erforderlich, wenn:
In extremen Fällen kann Unpünktlichkeit sogar in Richtung Arbeitsverweigerung gehen. Dann ist auch eine fristlose Kündigung denkbar.
Die zentrale Erkenntnis ist einfach – aber entscheidend: Nicht die Verspätung entscheidet. Sondern das Muster. Eine einzelne Verspätung ist arbeitsrechtlich meist unproblematisch.
Aber:
machen aus einem kleinen Vorfall ein ernsthaftes Kündigungsrisiko. Und genau hier zeigt sich das eigentliche Prinzip des Arbeitsrechts: Es bewertet nicht den Einzelfall isoliert. Sondern das Verhalten im Gesamtbild.
Deshalb lautet die entscheidende Frage nicht: „Wie spät war ich?“. sondern: “Wie oft”– und trotz welcher Warnung?
Und genau darin liegt der Unterschied zwischen Alltag und Kündigung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
DR. AHLBORN, Rechtsanwalt & Notar
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