
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ein rechtlich anspruchsvoller Vorgang. Formfehler, Fristversäumnisse oder eine fehlerhafte Interessenabwägung führen häufig dazu, dass Kündigungen unwirksam sind.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Ilkka-Peter Ahlborn in Bielefeld berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der rechtlichen Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen.
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis einseitig durch Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Dabei sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes, tarifliche Regelungen sowie vertragliche Kündigungsfristen zu beachten.
Nicht jede Kündigung ist zulässig. In vielen Fällen bestehen erhebliche rechtliche Angriffspunkte.
Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist.
Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist sie nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, etwa aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen. Fehler bei der Begründung oder der Interessenabwägung führen häufig zur Unwirksamkeit.
Die fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Sie ist nur in Ausnahmefällen zulässig und unterliegt besonders strengen rechtlichen Anforderungen.
In der Praxis scheitern fristlose Kündigungen häufig an fehlender Abmahnung, unzureichender Sachverhaltsaufklärung oder unverhältnismäßiger Bewertung des Fehlverhaltens.
Arbeitnehmer müssen gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – unabhängig von inhaltlichen Fehlern. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher entscheidend.
Arbeitnehmer sollten eine Kündigung nicht ungeprüft akzeptieren. Häufig bestehen Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, Abfindung, Zeugnisberichtigung oder Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung.
Dr. Ahlborn prüft Kündigungen in Bielefeld umfassend und zeigt auf, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Auch Arbeitgeber sind gut beraten, Kündigungen sorgfältig vorzubereiten. Formfehler, unzureichende Dokumentation oder eine fehlerhafte Sozialauswahl können erhebliche wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen.
Eine rechtssichere Gestaltung der Kündigung schafft Klarheit und minimiert das Risiko arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen.
Dr. Ilkka-Peter Ahlborn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld und verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Prozessvertretung im Kündigungsschutzrecht.
Ob Sie eine Kündigung erhalten haben oder als Arbeitgeber eine Kündigung vorbereiten: Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit über Fristen, Erfolgsaussichten und Risiken.
– Arbeitnehmer: Nach Zugang einer Kündigung läuft regelmäßig eine 3‑Wochen‑Frist für die Kündigungsschutzklage. Eine zeitnahe Prüfung ist entscheidend.
– Arbeitgeber: Eine rechtssichere Vorbereitung – insbesondere zu Kündigungsgrund, Dokumentation und Vorgehen – reduziert das Risiko arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Ilkka-Peter Ahlborn in Bielefeld.
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