Beitrag veröffentlicht am 22.01.2023 | Dr. Ahlborn

So gehen Sie gegen Kettenbefristungen bei Lehrern vor

Gerade Lehrer leiden oft unter Kettenbefristungen.  Das Land biete allzu oft nur befristete Arbeitsverträge an – und das oft hintereinander. Wir erklären Lehrern, wann eine sog. Kettenbefristung unwirksam ist und was sie dagegen tun können. Bisherige Fälle unserer Kanzlei zeigen: Die anwaltliche Prüfung lohnt sich oft.

  1. Was sind befristete Arbeitsverträge?
  2. Wann ist eine Befristung unwirksam? 
  3. Wann ist eine Kettenbefristung rechtsmissbräuchlich?
  4. Befristung von Sommerferien zu Sommerferien
  5. Wie können sich Lehrer gegen eine Kettenbefristung wehren?
  6. Wann hat eine Klage von Lehrern gute Erfolgsaussichten? 
  7. Fazit

Was sind befristete Arbeitsverträge?

Grundsätzlich schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag. Das Arbeitsverhältnis endet also erst, wenn eine Seite kündigt oder sich die Parteien einvernehmlich auf das Ende des Vertrages einigen. 

Daneben besteht die Möglichkeit, einen befristeten Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Dieser endet dann mit Ablauf eines vereinbarten Zeitraums oder mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Eine vorzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. 

Es liegt auf der Hand, dass ein unbefristeter Vertrag deutlich angenehmer für Arbeitnehmer ist. Ein Vertrag mit Ablaufdatum schürt Unsicherheiten. Um also befristet beschäftigte Arbeitnehmer zu schützen, enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) besondere Regelungen. Das Gesetz will verhindern, dass Arbeitgeber durch Befristungen die sonst zwingenden Kündigungsschutzvorschriften umgehen. In manchen Fällen ist eine Befristung also unwirksam. 

Wann ist eine Befristung unwirksam? 

Bei einer unwirksamen Befristung schlägt sich das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes um – Voraussetzung ist allerdings, dass Sie rechtzeitig eine sog. Entfristungsklage erheben. 

Insbesondere in diesen Fällen ist eine Befristung regelmäßig unwirksam: 

Möchte der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Befristung das Arbeitsverhältnis dennoch beenden, steht es ihm offen, ordentlich zu kündigen. Dafür muss er allerdings einen Kündigungsgrund benennen können. Den häufigste Grund, die betriebsbedingte Kündigung, wird das Land gegenüber einem Lehrer kaum anführen können. Ein unbefristet angestellter Lehrere außerhalb der Probezeit sitzt also recht „fest im Sattel“. Außerdem muss der Arbeitgeber die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, wenn er den Lehrer entlassen möchte. Er darf zudem – außer im Falle einer formwidrigen mündlichen Befristung – frühstens zum vermeintlichen Ende der Befristung kündigen. 

Wann ist eine Kettenbefristung rechtsmissbräuchlich? 

Von einer Kettenbefristung ist die Rede, wenn sich bei einem Lehrer oder anderem Arbeitnehmer eine Befristung an die andere reiht. Hat der Arbeitgeber für jede Befristung einen sachlichen Grund, kann er den Arbeitnehmer grundsätzlich immer wieder befristet einstellen. 

Im TzBfG sind Regelbeispiele aufgelistet, bei denen ein sachlicher Grund vorliegt. Dieser Katalog ist nicht abschließend. Die Vertretung kranker oder beurlaubter Lehrerkollegen sowie Arbeitnehmer in Elternzeit gehört zum häufigsten Grund einer befristeten Anstellung.  

Nennt der Arbeitgeber keinen Sachgrund, darf die Befristung die Höchstdauer von zwei Jahren nicht überschreiten und nur dreimal insgesamt verlängert werden. Aber Achtung: Durch Tarifvertrag können die Parteien die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend vom Gesetz regeln. Diese Vereinbarungen haben dann Vorrang. In NRW muss gem. § 30 Absatz 3 TV-L die Vertragsdauer mindestens sechs Monate betragen und soll in der Regel zwölf Monate nicht unterschreiten.

Die meisten Lehrer werden mit Sachgrund befristet. Doch auch dann kann eine Kettenbefristung ab einem bestimmten Punkt rechtsmissbräuchlich und somit unwirksam sein. Die Rechtsprechung knüpft hier an die gerade beschriebenen gesetzlichen Grenzen für sachgrundlose Befristungen an (BAG, Urteil vom 26. 10. 2016, 7 AZR 135/15). Je nach Grad der Überschreitung kann man direkt von einem Missbrauch der Kettenbefristung reden. In anderen Fällen ist lediglich eine Missbrauchskontrolle erforderlich. Damit die Kettenbefristung unwirksam ist, müssen dann noch weitere Anhaltspunkte hinzutreten. 

Eine Missbrauchskontrolle ist geboten, wenn

Kommen nun noch weitere Umstände hinzu, kann man in der Regel von einer rechtsmissbräuchlichen Kettenbefristung sprechen. 

Beispiele: 

Besonders gravierende Überschreitungen der Grenzen lassen direkt auf einen Rechtsmissbrauch schließen; weitere Umstände wie die gerade genannten müssen dann nicht mehr vorliegen: 

In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber allerdings noch die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs zu entkräften. Ob eine Kettenbefristung missbräuchlich ist, hängt also oft vom Einzelfall ab.  

Befristung von Sommerferien zu Sommerferien 

Gerade bei Lehrkräften sind befristete Arbeitsverträge nicht selten. Braucht die Schule einen Lehrer nur vorübergehend als Vertretungslehrer, bietet sich eine Befristung an. Bei ihnen gelten auch die oben beschriebenen Grundsätze und Grenzen. 

Im Zusammenhang mit Befristungen von Lehrern stößt man häufig auf folgendes Problem: Lehrer werden nur bis zum Ende des Schuljahres befristet eingestellt. Nach den Sommerferien schließen die Vertragsparteien dann einen neuen befristeten Vertrag ab. Während der Sommerferien müssen sich betroffene Lehrkräfte arbeitslos melden. Um dieses unsoziale Verfahren zu beenden, hat das Schulministerium in NRW Ende 2017 drei Konstellationen umschrieben, in denen das Arbeitsverhältnis auch über die Sommerferien andauern muss. Dem befristeten Lehrer müssen die Sommerferien bezahlt werden, wenn

Die letzten beiden Fälle greifen allerdings nur ein, wenn die vorangegangene Vertragslaufzeit dem 2,5-fachen der Schulferien entspricht. Bei sechswöchigen Sommerferien muss der Lehrer davor also mindestens 15 Wochen angestellt sein, damit die Sommerferien bezahlt werden. 

Wie können sich Lehrer gegen eine Kettenbefristung wehren? 

Möchten Sie sich gegen eine Kettenbefristung wehren, müssen Sie vor Gericht feststellen lassen, dass die Befristungsabrede rechtswidrig und somit unwirksam ist. Hält auch das Gericht die Befristung für unwirksam, wandelt sich das befristete Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes um. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag beenden, muss er zur Kündigung greifen. Hier kommt dem Arbeitnehmer dann meist der hohe gesetzliche Kündigungsschutz zugute. 

Möchte der Arbeitnehmer klagen, muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht erheben. Die Arbeitnehmerseite kann die Klage auch vor dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses erheben.

Wann hat eine Klage von Lehrern gute Erfolgsaussichten? 

Überschreitet die Kettenbefristung die genannten Grenzen gravierend, spricht das in aller Regel für eine missbräuchliche Befristung. Diese Grenzüberschreitung liegt bei vielen Befristungslehrern regelmäßig vor. Aber auch ohne einen indizierten Missbrauch haben die Klagen aus verschiedenen Gründen oft gute Erfolgsaussichten:

Im Jahr 2022 haben wir in zwei Fällen erfolgreich für unseren Mandanten gestritten. 

Beide Lehrer sind nunmehr unbefristet an ihrer Schule tätig.

Fazit 

Bei Fragen rund um das Thema Kündigung und Abfindung wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Ahlborn in Bielefeld (Schildesche), der Sie als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kompetent berät.


Autor dieses Beitrags: Dr. Ahlborn

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ahlborn ist langjährig im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht tätig.
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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