Das Jahr 2025 bringt tiefgreifende Änderungen im Arbeitsrecht, die Unternehmen dazu anregen, ihre HR-Prozesse und Arbeitsverträge an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Diese Neuerungen bieten nicht nur eine Entlastung von bürokratischen Lasten, sondern auch die Chance, Arbeitsabläufe effizienter und digitaler zu gestalten. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Änderungen und geben praxisnahe Tipps zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Dies stellt eine Erhöhung im Vergleich zu den vorherigen 12,41 Euro dar. Zusätzlich wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobber:innen angepasst: Diese liegt nun bei 556 Euro monatlich, statt wie bisher bei 538 Euro. Diese Anpassungen wirken sich direkt auf die Gehaltsabrechnungen aus und erfordern eine rechtzeitige Anpassung in Ihrem Unternehmen, damit alle Mitarbeitenden korrekt entlohnt werden.
Das Entgelttransparenzgesetz verfolgt das Ziel, Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen zu fördern. Unternehmen müssen künftig objektive, geschlechtsunabhängige Kriterien zur Festlegung von Entgelten entwickeln und diese transparent kommunizieren. Arbeitgeber sollten bereits jetzt beginnen, Gehaltsbänder und die zugrunde liegenden Kriterien klar zu definieren und sie bei Bedarf Bewerber:innen und Mitarbeitenden gegenüber offenzulegen. Diese Offenheit fördert das Vertrauen und stärkt die Mitarbeiterbindung.
Ab dem 1. Mai 2025 können Mitarbeitende Anträge auf Elternzeit, Teilzeit während der Elternzeit sowie die Verringerung der Arbeitszeit in Textform stellen – etwa per E-Mail. Diese Erleichterung reduziert bürokratische Hürden und sorgt dafür, dass Anträge schneller bearbeitet werden können. Für Anträge, die vor dem 1. Mai 2025 gestellt werden, gilt weiterhin die Schriftform.
Ab dem 1. Januar 2025 genügt für die Renteneintrittsklausel in Arbeitsverträgen nun die Textform, was die Handhabung erheblich vereinfacht. Zuvor war die Schriftform zwingend erforderlich. Diese Regelung betrifft insbesondere befristete Arbeitsverhältnisse, in denen eine solche Klausel vereinbart wird. Für bestehende Arbeitsverträge bleibt jedoch die Schriftform weiterhin gültig.
HR-Tipp: Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die Textform nicht ausreicht. In folgenden Fällen ist weiterhin die Schriftform erforderlich:
Durch die Reform des Nachweisgesetzes können Arbeitsverträge seit dem 1. Januar 2025 auch in Textform abgeschlossen werden, was bedeutet, dass sie digital erstellt und unterzeichnet werden können. Dies erleichtert den administrativen Aufwand erheblich und fördert die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen.
Wichtige Voraussetzungen: Damit ein Arbeitsvertrag in Textform rechtsgültig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Diese Änderungen ermöglichen eine flexiblere und effizientere Verwaltung von Arbeitsverträgen und Änderungsvereinbarungen, insbesondere für Unternehmen, die ihre Arbeitsabläufe zunehmend digitalisieren möchten.
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV tritt 2025 in Kraft und wird Unternehmen bei der Reduzierung bürokratischer Aufgaben unterstützen. Ziel des Gesetzes ist es, administrative Hürden zu verringern und den Fokus stärker auf die wesentlichen Tätigkeiten zu lenken. HR-Abteilungen können von einer vereinfachten Dokumentation und der digitalen Verwaltung von Arbeitsverhältnissen profitieren, was den Arbeitsaufwand erheblich reduziert.
Ab dem 1. Januar 2025 können Arbeitszeugnisse auch elektronisch ausgestellt werden – wenn der Arbeitnehmer dies zustimmt. Dabei ist eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB erforderlich, was bedeutet, dass eine elektronische Unterschrift mit einem Zertifikat versehen werden muss. Aufgrund dieser technischen Anforderungen dürfte die Mehrheit der Unternehmen weiterhin auf die traditionelle Schriftform setzen, da die Umsetzung der elektronischen Signatur für viele eine Herausforderung darstellen kann.
Die Veränderungen im Arbeitsrecht 2025 bieten sowohl Herausforderungen als auch Chancen, die Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen effizienter und rechtssicher zu gestalten. Dr. Ahlborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, unterstützt Sie kompetent bei der Umsetzung dieser Neuerungen und steht Ihnen mit maßgeschneiderter Beratung zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihr Unternehmen optimal auf die rechtlichen Anforderungen vorzubereiten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!