Fristlose Kündigung im Arbeitsrecht – Fachanwalt in Bielefeld

Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie stellt das schärfste arbeitsrechtliche Mittel dar und ist nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Ilkka-Peter Ahlborn in Bielefeld berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Prüfung, Durchsetzung und Abwehr fristloser Kündigungen.

Fristlose Kündigung – rechtliche Einordnung

Eine fristlose Kündigung setzt gemäß § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus. Dieser muss so schwerwiegend sein, dass dem kündigenden Teil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Die Anforderungen sind hoch. In der Praxis scheitern fristlose Kündigungen häufig an formellen oder materiellen Fehlern.

Typische Gründe für eine fristlose Kündigung

Als mögliche wichtige Gründe kommen unter anderem in Betracht:

Ob ein solcher Grund tatsächlich eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist stets eine Frage des Einzelfalls.

Abmahnung vor fristloser Kündigung?

In vielen Fällen ist vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Dies gilt insbesondere bei steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers.

Fehlt eine erforderliche Abmahnung, ist die fristlose Kündigung regelmäßig unwirksam.

Zwei‑Wochen‑Frist beachten

Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Kündigungsberechtigte von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

Wird diese Frist versäumt, ist die fristlose Kündigung bereits aus formalen Gründen unwirksam.

Fristlose Kündigung erhalten – was sollten Arbeitnehmer tun?

Arbeitnehmer sollten bei einer fristlosen Kündigung umgehend rechtlichen Rat einholen, die 3‑Wochen‑Frist für die Kündigungsschutzklage beachten und Sperrzeit- sowie Zeugnisfolgen prüfen lassen.

Fristlose Kündigungen sind häufig angreifbar und führen nicht selten zu Weiterbeschäftigung oder Abfindungslösungen.

Fristlose Kündigung vorbereiten – Beratung für Arbeitgeber

Arbeitgeber tragen bei fristlosen Kündigungen ein erhebliches Prozessrisiko. Fehler bei Sachverhaltsaufklärung, Fristwahrung, Interessenabwägung oder Abmahnung führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Eine sorgfältige rechtliche Prüfung vor Ausspruch der Kündigung ist daher dringend anzuraten.

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld

Dr. Ilkka-Peter Ahlborn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld und verfügt über langjährige Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Behandlung fristloser Kündigungen.

Beratung zur fristlosen Kündigung in Bielefeld

Ob Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben oder als Arbeitgeber eine solche Maßnahme erwägen: Eine sofortige rechtliche Prüfung ist entscheidend, da kurze Fristen und erhebliche wirtschaftliche Folgen drohen.

– Arbeitnehmer: Wir prüfen die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung, mögliche Sperrzeiten und Ihre rechtlichen Optionen.
– Arbeitgeber: Wir bewerten Voraussetzungen, Fristen und Risiken und entwickeln rechtssichere Alternativen.

Vereinbaren Sie kurzfristig einen Beratungstermin bei Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Ilkka-Peter Ahlborn in Bielefeld.

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