Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht – Beratung in Bielefeld

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Anders als bei der Kündigung bestehen regelmäßig Gestaltungsspielräume – zugleich können erhebliche Risiken entstehen, insbesondere bei Sperrzeit und Ruhen des Arbeitslosengeldes, unklaren Abwicklungsfolgen oder nachteiligen Klauseln.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Ilkka-Peter Ahlborn in Bielefeld berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Aufhebungsvertrag – rechtliche Einordnung

Der Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er ersetzt die Kündigung und ermöglicht eine planbare Trennung – häufig gegen Abfindung und mit Regelungen zu Freistellung, Zeugnis und offenen Ansprüchen.

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nur in Ausnahmefällen rückgängig machen. Eine vorherige rechtliche Prüfung ist daher regelmäßig angezeigt.

Typische Inhalte eines Aufhebungsvertrags

Ein rechtssicherer Aufhebungsvertrag regelt insbesondere:

Aufhebungsvertrag unterschreiben – typische Risiken für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bestehen insbesondere Risiken bei:

Gerade die Ausgleichs- bzw. Erledigungsklausel kann dazu führen, dass Ansprüche endgültig verloren gehen.

Abfindung im Aufhebungsvertrag – Verhandlung und Struktur

Abfindungen sind nicht automatisch geschuldet, werden aber in der Praxis häufig vereinbart. Entscheidend sind unter anderem Verhandlungsposition, Kündigungsrisiko und Begründungslage, Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie taktische Gestaltung (Freistellung, Beendigungsdatum, Zeugnis, Outplacement).

Eine Verhandlung zielt nicht nur auf die Höhe der Abfindung, sondern auf ein gesamthaft vorteilhaftes Paket.

Beratung für Arbeitgeber – rechtssichere Trennung ohne Prozessrisiko

Für Arbeitgeber kann der Aufhebungsvertrag ein geeignetes Instrument sein, um rechtssichere Beendigung zu erreichen, Kündigungsschutzrisiken zu minimieren sowie Vertraulichkeit und geordnete Übergaben zu sichern.

Eine sorgfältige Gestaltung vermeidet spätere Streitigkeiten über Urlaub, variable Vergütung, Dienstwagen oder Ausgleichsklauseln.

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld

Dr. Ilkka-Peter Ahlborn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld und verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen – für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Beratung zum Aufhebungsvertrag in Bielefeld

Ob Sie einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen haben oder als Arbeitgeber eine einvernehmliche Beendigung rechtssicher gestalten möchten: Eine frühzeitige Prüfung schafft Klarheit über Risiken, Gestaltungsspielräume und wirtschaftliche Folgen.

– Arbeitnehmer: Wir prüfen Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Ausgleichsklauseln sowie mögliche Folgen für Arbeitslosengeld.
– Arbeitgeber: Wir gestalten und verhandeln Aufhebungsverträge rechtssicher – mit klaren Regelungen zur Abwicklung und minimiertem Konfliktpotenzial.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Ilkka-Peter Ahlborn in Bielefeld.

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