Abfindung im Arbeitsrecht – Fachanwalt in Bielefeld

Eine Abfindung ist im Arbeitsrecht häufig Gegenstand von Verhandlungen bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur ausnahmsweise – in der Praxis werden Abfindungen jedoch regelmäßig ausgehandelt, insbesondere zur Vermeidung arbeitsgerichtlicher Verfahren.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Ilkka-Peter Ahlborn in Bielefeld berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der rechtlichen Einordnung, Verhandlung und Gestaltung von Abfindungen.

Abfindung – rechtliche Einordnung

Die Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie kann sich ergeben aus einem Aufhebungsvertrag, einem gerichtlichen Vergleich, einer Kündigung mit Abfindungsangebot oder besonderen gesetzlichen Konstellationen.

Entscheidend ist stets die Verhandlungssituation und die rechtliche Angreifbarkeit der Beendigung.

Besteht ein Anspruch auf Abfindung?

Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Abfindungen entstehen meist, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist, ein Kündigungsschutzverfahren droht oder bereits anhängig ist oder eine einvernehmliche Beendigung angestrebt wird.

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache und hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Abfindungshöhe – wovon sie abhängt

Die Höhe einer Abfindung richtet sich insbesondere nach:

Pauschale Faustformeln greifen regelmäßig zu kurz und ersetzen keine individuelle rechtliche Bewertung.

Abfindung bei Kündigung

Nach Zugang einer Kündigung kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage über eine Abfindung verhandelt werden. Häufig wird die Abfindung im gerichtlichen Vergleich vereinbart, um Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen.

Dabei ist insbesondere die 3‑Wochen‑Frist für die Kündigungsschutzklage zu beachten.

Abfindung im Aufhebungsvertrag

Bei Aufhebungsverträgen ist die Abfindung häufig zentraler Bestandteil. Neben der Höhe sind insbesondere Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten, steuerliche Gestaltung, Wechselwirkungen mit Arbeitslosengeld sowie die Kombination mit Freistellung, Zeugnis und weiteren Regelungen relevant.

Eine isolierte Betrachtung der Abfindung ohne Gesamtprüfung des Vertrags birgt erhebliche Risiken.

Steuerliche Aspekte der Abfindung

Abfindungen unterliegen grundsätzlich der Besteuerung. Je nach Gestaltung kann die sogenannte Fünftelregelung Anwendung finden. Die steuerlichen Auswirkungen sollten frühzeitig berücksichtigt werden, um unerwünschte Effekte zu vermeiden.

Beratung für Arbeitgeber – Abfindung strategisch einsetzen

Für Arbeitgeber kann eine Abfindung ein sinnvolles Instrument sein, um Kündigungsschutzrisiken zu reduzieren, langwierige Verfahren zu vermeiden und eine klare, planbare Beendigung zu erreichen.

Eine strategisch kluge Gestaltung vermeidet unnötige Kosten und Folgekonflikte.

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld

Dr. Ilkka-Peter Ahlborn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld und verfügt über langjährige Erfahrung in der Verhandlung und gerichtlichen Durchsetzung von Abfindungen – für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Beratung zur Abfindung im Arbeitsrecht in Bielefeld

Ob Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung verhandeln möchten oder als Arbeitgeber eine rechtssichere Beendigung anstreben: Eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit über Ansprüche, Verhandlungsspielräume und wirtschaftliche Folgen.

– Arbeitnehmer: Wir prüfen Kündigung oder Aufhebungsvertrag und verhandeln Abfindungen strategisch.
– Arbeitgeber: Wir entwickeln rechtssichere Abfindungslösungen zur Vermeidung arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Ilkka-Peter Ahlborn in Bielefeld.

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