Beitrag veröffentlicht am 08.09.2025 | Dr. Ahlborn

Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber trifft Arbeitnehmer oft unerwartet – und ist ein besonders drastischer Schritt im Arbeitsrecht. Doch was bedeutet eine fristlose Kündigung konkret, wann ist sie rechtens und wie sollten Betroffene reagieren? Dr. Ilkka-Peter Ahlborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt auf.

  1. Was ist eine fristlose Kündigung?
  2. Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung
  3. Typische Gründe für eine fristlose Kündigung
  4. Was Arbeitnehmer tun sollten
  5. Fristlose Kündigung: Auswirkungen auf Arbeitslosengeld
  6. Fazit: Rechtzeitig beraten lassen

Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Das bedeutet: Mit Zugang der Kündigung endet das Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer muss den Betrieb umgehend verlassen.

Der Gesetzgeber erlaubt diese Form der Kündigung nur, wenn dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar ist (§ 626 BGB).

Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

  1. Ein wichtiger Grund liegt vor: Zum Beispiel schweres Fehlverhalten wie Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder Beleidigungen.
  2. Interessenabwägung: Selbst bei einem wichtigen Grund muss geprüft werden, ob das Verhalten nicht doch zumutbar gewesen wäre – z. B. durch eine Abmahnung.

➡️ Wichtig: Der Arbeitgeber muss die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls aussprechen.

Typische Gründe für eine fristlose Kündigung

Häufige Anlässe für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber sind:

Dr. Ahlborn betont: „Oft wird zu schnell zur fristlosen Kündigung gegriffen – und am Ende vom Arbeitsgericht kassiert. Arbeitgeber müssen sehr sorgfältig prüfen, ob eine Kündigung wirklich gerechtfertigt ist.“

Was Arbeitnehmer tun sollten

Wird Ihnen fristlos gekündigt, heißt das nicht automatisch, dass Sie sich damit abfinden müssen. Folgende Schritte sind entscheidend:

  1. Ruhe bewahren – keine unüberlegten Reaktionen.
  2. Kündigungsschutzklage einreichen: Innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht.
  3. Fachanwalt einschalten: Gerade bei fristlosen Kündigungen sind die Erfolgsaussichten einer Klage oft gut.

Fristlose Kündigung: Auswirkungen auf Arbeitslosengeld

Die Bundesagentur für Arbeit prüft jede fristlose Kündigung. Wird ein arbeitsvertragswidriges Verhalten festgestellt, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen.

Ein Widerspruch oder eine gerichtlich angegriffene Kündigung kann hier oft helfen, die Sperrzeit zu vermeiden.

Fazit: Rechtzeitig beraten lassen

Eine fristlose Kündigung ist eine ernste Maßnahme mit weitreichenden Folgen – rechtlich, beruflich und finanziell. Lassen Sie sich daher frühzeitig und kompetent beraten.

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Autor dieses Beitrags: Dr. Ahlborn

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ahlborn ist langjährig im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht tätig.
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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