Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber trifft Arbeitnehmer oft unerwartet – und ist ein besonders drastischer Schritt im Arbeitsrecht. Doch was bedeutet eine fristlose Kündigung konkret, wann ist sie rechtens und wie sollten Betroffene reagieren? Dr. Ilkka-Peter Ahlborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt auf.
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Das bedeutet: Mit Zugang der Kündigung endet das Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer muss den Betrieb umgehend verlassen.
Der Gesetzgeber erlaubt diese Form der Kündigung nur, wenn dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar ist (§ 626 BGB).
Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
➡️ Wichtig: Der Arbeitgeber muss die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls aussprechen.
Häufige Anlässe für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber sind:
Dr. Ahlborn betont: „Oft wird zu schnell zur fristlosen Kündigung gegriffen – und am Ende vom Arbeitsgericht kassiert. Arbeitgeber müssen sehr sorgfältig prüfen, ob eine Kündigung wirklich gerechtfertigt ist.“
Wird Ihnen fristlos gekündigt, heißt das nicht automatisch, dass Sie sich damit abfinden müssen. Folgende Schritte sind entscheidend:
Die Bundesagentur für Arbeit prüft jede fristlose Kündigung. Wird ein arbeitsvertragswidriges Verhalten festgestellt, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen.
Ein Widerspruch oder eine gerichtlich angegriffene Kündigung kann hier oft helfen, die Sperrzeit zu vermeiden.
Eine fristlose Kündigung ist eine ernste Maßnahme mit weitreichenden Folgen – rechtlich, beruflich und finanziell. Lassen Sie sich daher frühzeitig und kompetent beraten.
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Dr. Ilkka-Peter Ahlborn – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld
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