
Dr. Ilkka-Peter Ahlborn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld und berät seit über 20 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in anspruchsvollen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der rechtlichen Bewertung, strategischen Gestaltung und gerichtlichen Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche.
Er vertritt Mandanten insbesondere bei Kündigungen, fristlosen Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen – stets mit dem Ziel einer rechtlich belastbaren und wirtschaftlich sinnvollen Lösung.
Dr. Ahlborn verfügt über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen Beratung sowie in der Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten. Seine Tätigkeit ist geprägt von einer klaren rechtlichen Analyse, realistischer Risikobewertung und strategischer Verhandlungsführung.
Die Kanzlei Dr. Ahlborn ist fest in Bielefeld und Ostwestfalen-Lippe verankert. Als offizieller Sponsor von Arminia Bielefeld unterstreicht die Kanzlei ihre enge Verbundenheit mit dem regionalen Wirtschafts- und Lebensstandort.
Die Beratung erfolgt strukturiert und lösungsorientiert – mit Blick auf Fristen, Risiken und wirtschaftliche Folgen. Ziel ist es, Mandanten eine klare Entscheidungsgrundlage zu verschaffen, unabhängig davon, ob eine gerichtliche Durchsetzung oder eine einvernehmliche Lösung sinnvoller ist.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind häufig fristgebunden und wirtschaftlich relevant. Fehler bei Kündigungen, Abmahnungen oder Aufhebungsverträgen lassen sich später oft nicht mehr korrigieren.
Eine rechtzeitige anwaltliche Prüfung schützt vor Fristversäumnissen, unwirksamen Kündigungen, nachteiligen Vertragsklauseln und vermeidbaren Prozesskosten.
Sobald eine Kündigung, Abmahnung oder ein Aufhebungsvertrag im Raum steht. Frühzeitige Beratung erhöht die rechtlichen und wirtschaftlichen Handlungsspielräume erheblich.
Der Fachanwalt verfügt über nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung im Arbeitsrecht. Dies ist insbesondere bei komplexen oder streitigen Sachverhalten entscheidend.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Danach gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam.
Ja. Viele arbeitsrechtliche Konflikte lassen sich außergerichtlich klären oder strategisch vorbereiten, um spätere Nachteile zu vermeiden.
Ja. Die Kanzlei berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und legt Wert auf eine klare rechtliche Bewertung der jeweiligen Position.
Ob Kündigung, Abmahnung, fristlose Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung: Eine fundierte arbeitsrechtliche Einschätzung schafft Klarheit, Sicherheit und Handlungsfähigkeit.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Dr. Ilkka-Peter Ahlborn – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld.
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