Vorsorge für den Notfall – Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Treffen Sie lieber Vorsorge für den Fall, dass Sie – etwa aufgrund plötzlicher oder altersbedingter Krankheit oder eines Unfalls – nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu handeln. Der Ehepartner oder nahe Verwandte dürfen nämlich nicht automatisch für Sie handeln oder entscheiden. Dies dürfen sie nur, wenn Sie entsprechend dafür vorgesorgt haben. Dies gilt um so mehr, wenn Sie eine Firma führen und damit auch Verantwortung für Ihre Mitarbeiter haben.

In solchen Fällen können Sie die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens regelmäßig dadurch verhindern, dass Sie eine General- und Vorsorgevollmacht errichten. Mit einer Patientenverfügung geben Sie dem Bevollmächtigten eine Richtschnur an die Hand, welche medizinische Behandlung er für sie einfordern und welche er verweigern soll.

Vorsorge und Betreuung werden immer wichtiger. Wer soll für Sie zuständig sein, wenn Sie wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln können?

Die Personen, die Ihnen besonders nahe stehen, sind nicht automatisch für Sie zuständig. Das gilt sogar für Ehepartner und Kinder. Deshalb sind General- und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und ggf. Patientenverfügungen unerlässlich.

Wir gestalten solche Urkunden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. So ist gewährleistet, dass Ihre Vertrauenspersonen im Falle eines Falles die Entscheidungen treffen, die von Ihnen gewünscht sind.

Fazit:

Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Eine Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass Sie handlungsfähig bleiben, auch wenn Sie selbst es nicht mehr können.

Weitere Informationen stellt die Bundesnotarkammer hier zur Verfügung.

Weitere wesentliche vorsorgende notarielle Tätigkeitsfelder:

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