Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entgegen der weit verbreiteten Annahme besteht jedoch kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung. In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen eine Abfindung möglich ist, wie hoch sie ausfallen kann und welche steuerlichen sowie sozialrechtlichen Aspekte zu beachten sind.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen:
In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen von Kündigungsschutzklagen oder Aufhebungsverträgen vereinbart.
Die Höhe der Abfindung ist in der Regel Verhandlungssache. Eine gängige Faustformel lautet:
0,5 Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 € und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit könnte eine Abfindung von etwa 15.000 € erhalten.
Allerdings kann die tatsächliche Abfindung je nach Einzelfall höher oder niedriger ausfallen. Faktoren, die die Höhe beeinflussen, sind unter anderem:
Bei gerichtlichen Auflösungen kann die Abfindung bis zu zwölf Monatsgehälter betragen; bei Arbeitnehmern über 50 Jahren mit langer Betriebszugehörigkeit sogar bis zu 15 oder 18 Monatsgehälter.
Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, sind jedoch sozialversicherungsfrei. Zur Milderung der steuerlichen Belastung kann die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden. Dabei wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt, was zu einer geringeren Steuerprogression führt. Wichtig: Seit 2025 kann die Fünftelregelung nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt angewendet werden. Arbeitnehmer sollten daher die Abfindung in ihrer Steuererklärung entsprechend angeben.
Der Bezug von Arbeitslosengeld kann durch eine Abfindung beeinflusst werden:
Um Nachteile zu vermeiden, sollte der Aufhebungsvertrag sorgfältig gestaltet werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hierbei unterstützen.
Eine Abfindung kann für Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellen. Da jedoch kein genereller Anspruch besteht und viele Faktoren die Höhe und den Anspruch beeinflussen, ist eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert.
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