Beitrag veröffentlicht am 06.11.2025 | Dr. Ahlborn

Aufhebungsvertrag statt Kündigung – eine Lösung mit Risiken

Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch eine Kündigung beendet werden – auch ein Aufhebungsvertrag ist ein mögliches Mittel. Doch Vorsicht: Was auf den ersten Blick wie eine elegante Lösung aussieht, birgt erhebliche rechtliche Risiken für Arbeitnehmer. Gleichzeitig können attraktive Abfindungen ausgehandelt werden – mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung.

  1. Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
  2. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
  3. Achtung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden
  4. Nachteile eines Aufhebungsvertrags
  5. Vorteile eines Aufhebungsvertrags
  6. Sperrzeit umgehen: So geht’s
  7. Fazit: Aufhebungsvertrag nur mit Anwalt

Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Die Kanzlei Dr. Ahlborn in Bielefeld ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Ein besonderer Fokus liegt auf der rechtlichen Vertretung bei Kündigungen und beim Verhandeln von Aufhebungsverträgen. Unsere Erfahrung zeigt: Wir erzielen regelmäßig deutlich höhere Abfindungen als viele andere Kanzleien – weil wir für Sie verhandeln, als ginge es um unsere eigene berufliche Zukunft.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich um eine zweiseitige Regelung, die nur dann wirksam ist, wenn beide Seiten unterschreiben.

Achtung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Sie haben ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag erhalten? Unterschreiben Sie niemals ohne rechtliche Beratung!
Dr. Ahlborn – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld – prüft das Angebot und verhandelt in Ihrem Interesse die bestmögliche Lösung, insbesondere bei der Höhe der Abfindung, beim Zeugnis und beim Beendigungsdatum.

Das erste Angebot des Arbeitgebers ist selten fair. Es dient oft allein dessen Interessen – nicht Ihren!

Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Kein Kündigungsschutz

Mit der Unterzeichnung verzichten Sie auf die Schutzrechte einer Kündigung. Selbst Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz – z. B. Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte – verlieren diesen durch die Einigung.

Keine Kündigungsfrist

Ein Aufhebungsvertrag kann jederzeit das Arbeitsverhältnis beenden – auch sofort. Kündigungsfristen (§ 622 BGB) gelten nicht. Das kann zu einem früheren Jobverlust führen – ohne Übergangszeit.

Keine Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat wird nicht einbezogen, was Ihre Verhandlungsposition schwächen kann.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Ein freiwilliger Aufhebungsvertrag führt häufig zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld I (§ 159 SGB III). Die Agentur für Arbeit wertet dies ähnlich wie eine Eigenkündigung.
Zudem kann die Abfindung unter Umständen auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist endet.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags

Attraktive Abfindung

Ein Aufhebungsvertrag bietet oft die Möglichkeit, eine Abfindung direkt zu vereinbaren – ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen.
Die Höhe kann frei verhandelt werden. Eine gängige Faustformel lautet:

0,5 Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre

Je nach Ausgangslage sind jedoch auch höhere Abfindungen möglich – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber eigentlich keine Kündigungsmöglichkeit hätte.

Einigung über Arbeitszeugnis

Viele Arbeitnehmer einigen sich im Aufhebungsvertrag auch über die Note und den Inhalt des Arbeitszeugnisses. Das vermeidet Streit im Nachgang und sichert Ihre berufliche Zukunft.

Flexible Beendigung & neue Chancen

Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben und das aktuelle Arbeitsverhältnis schnell und einvernehmlich beenden möchten.

Sprinterklausel für mehr Geld

Oft wird im Aufhebungsvertrag eine sogenannte Sprinter- oder Turboklausel aufgenommen. Dadurch erhöht sich die Abfindung, wenn Sie früher als geplant ausscheiden. Diese Regelung kann auch steuerliche Vorteile bringen (Stichwort: Fünftelregelung bei der Besteuerung der Abfindung).

Sperrzeit umgehen: So geht’s

Die Bundesagentur für Arbeit verhängt keine Sperrzeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen, muss nachgewiesen werden, dass eine rechtmäßige Kündigung unmittelbar bevorstand – ein Punkt, bei dem anwaltliche Unterstützung entscheidend ist.

Fazit: Aufhebungsvertrag nur mit Anwalt

Ein Aufhebungsvertrag ist kein harmloser Standardvertrag – er ist ein Verhandlungsergebnis, bei dem oft viel Geld, Zukunft und Sicherheit auf dem Spiel stehen.

Lassen Sie sich professionell beraten. Die Kanzlei Dr. Ahlborn in Bielefeld steht Ihnen zur Seite – mit langjähriger Erfahrung, Durchsetzungskraft und einem echten Gespür für optimale Lösungen im Arbeitsrecht.

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Dr. Ahlborn – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld.


Autor dieses Beitrags: Dr. Ahlborn

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ahlborn ist langjährig im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht tätig.
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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